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   VG München, 29.04.2009 - M 18 K 07.1892   

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https://dejure.org/2009,73824
VG München, 29.04.2009 - M 18 K 07.1892 (https://dejure.org/2009,73824)
VG München, Entscheidung vom 29.04.2009 - M 18 K 07.1892 (https://dejure.org/2009,73824)
VG München, Entscheidung vom 29. April 2009 - M 18 K 07.1892 (https://dejure.org/2009,73824)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Legasthenie-/Dyskalkulietherapie;Anspruch einer Therapeutin auf uneingeschränkte Berücksichtigung durch das Jugendamt im Rahmen der Leistungsgewährung nach § 35 a SGB VIII (Einglie-derungshilfe);Beurteilungsspielraum des Jugendamtes hinsichtlich der Eignung von Therapeuten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • VerfGH Bayern, 28.05.2009 - 4-VII-07

    Verfassungsmäßigkeit der Erhebung allgemeiner Studienbeiträge

    Auszug aus VG München, 29.04.2009 - M 18 K 07.1892
    Eine Berufsausübungsregelung ist zulässig, wenn sie durch vernünftige Erwägungen des Gemeinwohls gerechtfertigt ist, wenn die gewählten Mittel zur Erzielung des verfolgten Zwecks geeignet und erforderlich sind und wenn die durch sie bewirkte Beschränkung der Berufsausübung dem Betroffenen zumutbar ist (vgl. zuletzt BayVerfGH v. 28.5.2009 Vf. 4-VII-07 Studienbeiträge).
  • VG München, 30.04.2014 - M 18 K 12.6299

    Allgemeine Leistungsklage; Kostenvereinbarung für ambulante Maßnahmen im Rahmen

    Die Klägerin entgegnete, dass sie aufgrund des Urteils des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 29. April 2009 (Az.: M 18 K 07.1892) Diplom-Psychologen gleichzustellen sei und ihr deshalb ein entsprechender Stundensatz in Höhe von EUR 48, 62 zustehe.

    Zur Begründung führte die Klägerin u.a. aus, dass in der Vergangenheit in dem Verfahren M 18 K 07.1892 vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht München bereits deutlich herausgestellt worden sei, dass die Klägerin den gleichen Stundensatz zu erhalten habe wie andere Therapeuten, die von der Stadt ... zugelassen seien.

  • VGH Bayern, 20.03.2014 - 12 ZB 12.1351

    Eingliederungshilfeleistungen nach § 35a SGB VIII (Legasthenie- und

    Zutreffend geht das Verwaltungsgericht bei der Behandlung der Leistungsklage davon aus, dass es sich bei der verwaltungsinternen Anordnung der Beklagten vom 31. Juli 2010, ab dem 1. August 2010 nur noch solche Therapeuten mit der Erbringung von Legasthenie- und Dyskalkulietherapien zu beauftragen - und darüber hinaus in die Liste der "zugelassenen" Therapeuten aufzunehmen -, die Diplompsychologen mit entsprechender Zusatzqualifikation sind, um eine Regelung mit einer objektiv berufsregelnden Tendenz handelt (vgl. hierzu speziell für eine Liste von Legasthenietherapeuten VG München, U.v. 29.4.2009 - M 18 K 07.1892 - juris Rn. 28, ferner BVerfG, B.v. 25.3.1992 - 1 BvR 298/86 - BVerfGE 86, 28 ff. Rn. 36 ff. zur öffentlichen Bestellung eines Sachverständigen; BVerwG, U.v. 17.12.1991 - 1 C 5.88 - BVerwGE 89, 281 Rn. 17 ff. betreffend die Benennung von Unternehmensberatern durch eine Industrie- und Handelskammer; BayVGH, B.v. 9.1.2012 - 12 CE 11.2685 - DVBl. 2012, 383; VG Augsburg, U.v. 4.12.2001 - Au 9 K 01.621 - juris Rn. 27 ff. zum Ausschluss eines Pflegedienstes von staatlicher Förderung; VG Berlin, B.v. 19.2.2009 - 9 L 80.09 - juris Rn. 13 zur Aufnahme eines Tierarztes in den Notdienstplan; ferner Jarass in Jarass/Pieroth, GG, 12. Aufl. 2012, Art. 12 Rn. 17, 20 ff.; insb.

    Ebenso wenig eröffnet der einzelfallbezogene Beurteilungsspielraum einen ebensolchen Beurteilungsspielraum für einen generellen Ausschluss bestimmter Therapeuten (so aber VG München, U.v.29.4.2009 - M 18 K 07.1892 - juris Rn. 35 ff. und ihm folgend das VG Ansbach im angefochtenen Urteil).

    1.3 Darüber hinaus erscheint es zweifelhaft, ob die vom Beklagten durch sein Anforderungsprofil an Legasthenie- und Dyskalkulietherapeuten bewirkte Einschränkung des Kreises der Leistungserbringer den weiteren Anforderungen an eine die Berufsausübung beschränkende Regelung genügt, insbesondere durch vernünftige Erwägungen des Gemeinwohls legitimiert ist und eine verhältnismäßige Einschränkung darstellt (vgl. VG München, U.v. 29.4.2009 - M 18 K 07.1892 - juris Rn. 29 f.).

  • VG Ansbach, 13.03.2012 - AN 4 K 11.01202

    Anerkennung der Eignung zur Durchführung von Legasthenie- und

    Dem entspricht es, dem Jugendamt auch bei der Festlegung interner Richtlinien zur Beurteilung der Eignung von Hilfen im Rahmen des § 35 a SGB VIII einen gerichtlich nur begrenzt überprüfbaren Beurteilungsspielraum zuzubilligen (vgl. VG München, Urteil vom 29.4.2009, Az. M 18 K 07.1892; juris).
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